Aufgaben Datenbank

04.02.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Installieren und Betreuen von IT-Geräten

Laufende Nr
144
SYS_1
04
SYS_2
04.02
SYS_3
04.02.01
SYS_4
04.02.01.05
ORGEINHEIT
Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
UNB
Informationsverarbeitung und Organisation
AUFGFAM
Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
ERAAA
Installieren und Betreuen von IT-Geräten
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 9
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Installieren/Konfigurieren und Betreuen von Hard- und Software

Planen und Installieren von IT-Geräten und -Systemen wie z.B. PC, Workstation, Telekommunikationsanlagen, vergleichbaren Gerä­ten, Komponenten und Netzwerken und dazugehöriger Software bis hin zur Inbetriebnahme unter Berücksichtigung betrieblicher Stan­dards, ggf. in Abstimmung am Arbeitsplatz des Anwenders.

Planen und Realisieren anwenderspezifischer Lösungen durch Bereit­stellen von vorhandenen Anwendungsprogrammen sowie Modifika­tion von Hard- und Software (z. B. Upgrades). Hinzufügen und/oder Programmieren von Zusatzmodulen (z.B. Makros, Datenbankabfra­gen) und Einbinden in die Programm-Umgebung.

Beseitigen von Störungen

Analysieren und Beheben von Anwenderproblemen sowie System- und Programmfehlern z. B. durch Beratung der Anwender über Hot­line, Austausch von Baugruppen, Geräten sowie durch Softwarean­passungen. Einschalten von internen/externen IT-Stellen bei nicht selbst behebbaren Problemen.

Beraten und Einweisen von Anwendern

Beraten bei Auswahl und Beschaffung von IT-Geräten und Stan­dard­programmen/-systemen unter Berücksichtigung betrieblicher Stan­dards und anwenderspezifischer Anforderungen. Anwender funk­tionsbezogen einweisen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen Installation und Betreuung von Hard- und Software sowie Nutzerberatungen abgeschlossene mindestens dreijährige Be­rufsausbildung, z.B. IT-Systemelektroniker/-in.
858
1.3.Berufserfahrungen
Für Kenntnis der betrieblichen Standards sowie Beherrschung von Stö­rungsbeseitigungen und Anwenderberatungen bis zu drei Jahre ausrei­chend.
16
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Installation und Konfiguration von Hard- und Software sowie die Bera­tung und das Einweisen erfolgen nach betrieblichen Stan­dards, wobei ein ge­wisser Spielraum gegeben ist.
210
3.Kooperation
Anwenderspezifische Lösungen sowie anwenderspezifische An­forderun­gen erfordern gelegentliche Abstimmungen.
315
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Summe Punkte84