04.02.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Installieren und Betreuen von IT-Geräten
- Laufende Nr
- 144
- SYS_1
- 04
- SYS_2
- 04.02
- SYS_3
- 04.02.01
- SYS_4
- 04.02.01.05
- ORGEINHEIT
- Anwendungsorientierte Informationsverarbeitung
- UNB
- Informationsverarbeitung und Organisation
- AUFGFAM
- Anwendungsspezialist / Berater / Umsetzer
- ERAAA
- Installieren und Betreuen von IT-Geräten
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 9
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Installieren/Konfigurieren und Betreuen von Hard- und Software
Planen und Installieren von IT-Geräten und -Systemen wie z.B. PC, Workstation, Telekommunikationsanlagen, vergleichbaren Geräten, Komponenten und Netzwerken und dazugehöriger Software bis hin zur Inbetriebnahme unter Berücksichtigung betrieblicher Standards, ggf. in Abstimmung am Arbeitsplatz des Anwenders.
Planen und Realisieren anwenderspezifischer Lösungen durch Bereitstellen von vorhandenen Anwendungsprogrammen sowie Modifikation von Hard- und Software (z. B. Upgrades). Hinzufügen und/oder Programmieren von Zusatzmodulen (z.B. Makros, Datenbankabfragen) und Einbinden in die Programm-Umgebung.
Beseitigen von Störungen
Analysieren und Beheben von Anwenderproblemen sowie System- und Programmfehlern z. B. durch Beratung der Anwender über Hotline, Austausch von Baugruppen, Geräten sowie durch Softwareanpassungen. Einschalten von internen/externen IT-Stellen bei nicht selbst behebbaren Problemen.
Beraten und Einweisen von Anwendern
Beraten bei Auswahl und Beschaffung von IT-Geräten und Standardprogrammen/-systemen unter Berücksichtigung betrieblicher Standards und anwenderspezifischer Anforderungen. Anwender funktionsbezogen einweisen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Installation und Betreuung von Hard- und Software sowie Nutzerberatungen abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. IT-Systemelektroniker/-in. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für Kenntnis der betrieblichen Standards sowie Beherrschung von Störungsbeseitigungen und Anwenderberatungen bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Installation und Konfiguration von Hard- und Software sowie die Beratung und das Einweisen erfolgen nach betrieblichen Standards, wobei ein gewisser Spielraum gegeben ist. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Anwenderspezifische Lösungen sowie anwenderspezifische Anforderungen erfordern gelegentliche Abstimmungen. | 3 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Summe Punkte | 84 |